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Hygienekonzept

HYGIENEKONZEPT

BordelumHus

 

i.S.d. Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung – Corona-BekämpfVO) vom 26. Juni 2020. Einschließlich der ab dem 10. August 2020 geltenden Änderungen.

 

1. Begrenzung der Teilnehmerzahl und Wahrung des Abstandsgebotes

 

a) Die Anzahl der Teilnehmenden ist über die Anmeldung zu steuern.

b) Bei Gruppenangeboten ist die Teilnehmerzahl so zu begrenzen, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Anwesenden eingehalten wird.

c) Körperkontakte zwischen den Teilnehmenden sind nach Möglichkeit auf ein Minimum zu beschränken.

d) Körperkontakte zwischen den Teilnehmenden und Gruppenanleitenden sind nach Möglichkeit auf ein Minimum zu beschränken.

e) Aktivitäten, die zu verstärktem Aerosolausstoß führen, wie z.B. Singen, sind in geschlossenen Räumen zu vermeiden. Sportgeräte dürfen unter den Teilnehmern nicht getauscht werden ohne sie vorher gründlich zu desinfzieren. Im Übrigen gelten die Vorgaben des § 11 der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2.

f) Generell darf aufgrund der geltenden Abstandsregeln eine Teilnehmerzahl

von 50 Personen nicht überschritten werden.

 

2. Regelung von Besucherströmen

a) Eine Anmeldung zum Gruppenangebot ist erforderlich.

b) Wenn die Teilnehmerzahl von 50 Personen überschritten wird, müssen weitere Gäste abgewiesen werden.

c) Besucher von Veranstaltungen sind dazu aufgefordert, nur die für die jeweilige Veranstaltung gebuchten Räume, sowie die sanitären Anlagen zu nutzen. Der Veranstalter muß dem Personal des BordelumHus Übertretungen melden.( Nur damit wir bei der Reinigung nichts auslassen.)

 

3. Personenbezogene Einzelmaßnahmen

a) Personen mit respiratorischen Krankheitssymptomen ist die Teilnahme an dem Gruppenangebot zu verwehren.

b) Gruppenanleitende sowie -teilnehmende sollten möglichst eine Mund-Nasenbedeckung tragen. Wir empfehlen dringend Mund- und Nasenschutz zu jeder Zeit innerhalb der Räumlichkeiten des BordelumHus zu tragen.

c) Für Gruppenanleitende und -teilnehmende sind die geltenden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. der allgemeinen Regeln des Infektionsschutzes wie Husten- und Niesetikette, gründliche Händehygiene, Abstandsregelung etc.) durch geeignete Hinweisschilder kenntlich zu machen.

d) Alle Personen müssen sich vor der Nutzung des Gruppenangebots die Hände desinfizieren oder waschen. Geeignete Waschgelegenheiten bzw. Desinfektionsspender finden sich im Eingangsbererich des BordelumHus.

e) Die Kontaktdaten aller bei dem Gruppenangebot anwesenden Personen werden zum Zweck der Nachverfolgung von Infektionsketten unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben und für die Frist von 4 Wochen aufbewahrt; nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Daten unverzüglich vernichtet. Es wird gewährleistet, dass unbefugte Dritte von den erhobenen Daten keine Kenntnis erlangen. Eine anderweitige Verwendung ist unzulässig. Erhoben werden: Datum und Uhrzeit, Vor- und Nachname sowie Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Personen, die die Erhebung ihrer Kontaktdaten verweigern, sind von dem Besuch oder der Nutzung der Einrichtung oder der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.

 

4. Einrichtungsbezogene Maßnahmen:

a) Kontaktflächen werden regelmäßig gereinigt und mit Flächendesinfektionsmittel behandelt.

b) Die Sanitäranlagen werden nach jeder Veranstaltung gereinigt und desinfiziert,

c) Alle Mülleimer werden nach jeder Veranstaltung geleert und gereinigt.

d) Um die Belastung in den Innenräumen mit Aerosolen zu minimieren sind die Räumlichkeiten regelmäßig (in angemessenen Zeitabständen) gründlich zu lüften.

e) In Sanitär- und Eingangsbereichen werden Händedesinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung gestellt.

 

5. Generell gilt:

a) An allen Eingängen wird durch deutlich sichtbare Aushänge in verständlicher Form auf die einzuhaltenden Hygienestandards und Zugangsbeschränkungen hingewiesen.

b) Für die Einhaltung der Regelungen ist der Veranstalter, Kursleiter oder eine von Ihm beauftragte Person vor Ort zu benennen.

c) Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechts der Zutritt zu verwehren.

 

6. Haftung

Die Gemeinde Bordelum oder der Verein BordelumHus sowie seine Angestellten haften nicht für Schäden, die den Vereinen, ihren Mitgliedern, Kursleitern- und teilnehmern und sonstigen Benutzern oder Besuchern aus der Benutzung des BordelumHus erwachsen. Bei Unfällen oder Erkrankungen, insbesondere bei Ansteckung mit dem Covid-19 Virus haftet die Gemeinde Bordelum nur, wenn ihr hinsichtlich der Beschaffenheit der zur Nutzung überlassenen Anlagen und Einrichtungen oder des Verhaltens ihrer verantwortlichen Personen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, bei Personenschäden zumindest einfache Fahrlässigkeit, nachgewiesen werden kann. Für Schäden, die durch die vorsätzliche oder fahrlässige Missachtung unseres Hygienekonzeptes und der darin enthaltenden Regeln und Empfehlungen entstehen, haftet ausschließlich der Veranstaltungs- oder Kursanbieter.

 

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